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Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft

Das Kontrollgremium einer wird als Aufsichtsrat bezeichnet. Er bestellt, überwacht und berät den Vorstand der AG. Er kann den Vorstand auch wieder abberufen. Die einer AG wählt zwei Drittel des Vorstandes, der Betriebsrat darf ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder bestellen. 

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