Das Kontrollgremium einer Aktiengesellschaft (AG) wird als Aufsichtsrat bezeichnet. Er bestellt, überwacht und berät den Vorstand der AG. Er kann den Vorstand auch wieder abberufen. Die Hauptversammlung einer AG wählt zwei Drittel des Vorstandes, der Betriebsrat darf ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder bestellen.
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