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Gewalt gegen Frauen

Während Frauen eher dazu neigen, ihre gegen sich selbst zu richten, tun dies Männer eher gegen andere. Als bevorzugte Opfer werden Schwächere ausgewählt, häufig die eigene Partnerin, aber auch Kinder zählen zu den Leidtragenden. Das österreichische Gesetz sieht vor, dass über gewalttätige Männer eine gerichtliche Verfügung getroffen werden kann, sich der gemeinsamen Wohnung bzw. der Wohnung der misshandelten Frau / Kinder einige Zeit fernzuhalten. Der Täter darf seine notwendigsten Sachen packen und erhält eine Liste, wo er die ausgesperrten Nächte verbringen darf. Ein Verstoß gegen diese gerichtliche Verfügung steht unter Strafe.

Hilfe

  • Halt der Gewalt: österreichweites Notruftelefon, gratis:
    Tel. 0800 222 555
  • Frauennotruf der Stadt Wien: Krisenintervention (Telefonberatung) rund um die Uhr, Tipps bezüglich etwaiger Behördenwege, Begleitung zu Polizei, Gericht und gegebenenfalls ins Spital.
    Tel. 01 / 717 19
  • Frauentelefon: rechtliche und (psycho-)soziale Beratung durch geschulte Juristinnen.
    Tel. 01 / 408 70 66
  • Wiener Frauenhäuser: Rückzugsmöglichkeit und Schutz für von Gewalt bedrohte Frauen und deren Kinder; Telefonservice rund um die Uhr.
    Tel. 01 / 545 48 00
    Tel. 01 / 408 38 80
    Tel. 01 / 202 55 00

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