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Heilpraktiker

In Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt es den behördlich anerkannten Beruf des Heilpraktikers. Hier handelt es sich um Personen, die sich nur ein beschränktes medizinisches Wissen aneignen müssen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Leistungserfordernisse sind noch wenig normiert, Mechanismen zur Qualitätskontrolle und zur verpflichtenden Weiterbildung kaum bindend geregelt. Dadurch ergibt sich ein sehr breites Spektrum an Heilpraktikern: von Scharlatanen und Kurpfuschern bis hin zu sehr begabten und einfühlsamen Heilern, die durchaus Erfolge aufweisen können, die jenen der Schulmedizin entsprechen bzw. diese sogar übertreffen.

Intensives Eingehen auf den Patienten und das Verbinden mit glaubensähnlichen "Gedankenmodellen" verschaffen Heilpraktikern oft hohe Popularität, die vorwiegend durch Mundpropaganda gefördert wird. Aus dem medizinischen Halbwissen oder Unwissen ergeben sich jedoch gewisse gesundheitliche Unabwägbarkeiten und Risiken. Obwohl rechtlich voll für ihr Tun verantwortlich, zeigt die Praxis, dass Therapiefehler bzw. Unterlassungen, den Patienten rechtzeitig in fachgerechte ärztliche Behandlung zu schicken, meistens nicht die gerechte Strafe bzw. Wiedergutmachung/Entschädigung erfahren.

Aus diesen Gründen muss davor gewarnt werden, sich leichtfertig bzw. ausschließlich einer Therapiestrategie eines Heilpraktikers zu unterwerfen. Es empfiehlt sich, immer auch einen Arzt zur Gegenkontrolle beizuziehen und diesen über die jeweiligen Vorgangsweisen informiert zu halten. Wesentlich verantwortungsbewusster geregelt und bezüglich der Qualitätsstandards kontrolliert: .

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