Welche Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes eines Heilmasseurs / einer Heilmasseurin notwendig sind, wird in Österreich im "Medizinischer Masseur und Heilmasseur-Gesetz" festgelegt. Neben einem umfassenden medizinischen Wissen aus den Bereichen der Anatomie und Pathologie müssen sich Heilmasseure theoretische und praktische Kenntnisse zu den Techniken der Heilmassage, zur Lymphdrainage, Fußreflexzonenmassage, Bindegewebsmassage, Akupunktmassage, Segmentmassage und Arthronmassage aneignen.
Foto © Andreas Hollinek
Bevor sie selbständig ihren Beruf aus Heilmasseur / Heilmasseurin ausüben können, müssen sie eine Prüfung absolvieren und eine mehrjährige Praxis nachweisen (unselbständige Berufsausübung in einer Arztpraxis, bei einem Physiotherapeuten, einer Krankenanstalt oder in einem Physikalischen Ambulatorium, bei einem bereits zur Ausübung des Gewerbes berechtigten Masseur / Masseurin usw.).
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