Die Straßenverkehrsordnung für Österreich sieht vor, dass Inline-Skater nicht nur auf Gehwegen, sondern auch auf Radwegen fahren dürfen. Das Verhalten des Skaters bzw. dessen Geschwindigkeit muss den jeweiligen Verkehrsteilnehmern – also Fußgängern oder Radfahrern – angepasst sein.
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