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Kostenfalle SmartPhone

Mit einem SmartPhone können Sie im Internet surfen, Suchmaschinen befragen, E-Mails checken, allerlei downloaden und – meist ebenfalls via Internet-Verbindung – sogar navigieren. Das ist praktisch, das ist nett. Aber: Bei all dem können binnen kürzester Zeit große Datenmengen anfallen. Passiert dies z.B. in der Schweiz oder in Großbritannien, kann die darauffolgende Rechnung eine sehr böse Überraschung beiinhalten.

Überschreitet das Datenvolumen die fix gebuchte Menge (z.B. 500 MB pro Monat), wird dies von der Telefongesellschaft zusätzlich in Rechnung gestellt, und zwar zu geschmalzenen Preisen. Grimmig kann es werden, wenn Sie überhaupt kein Datenvolumen gebucht haben, gegebenenfalls gar nicht wissen, dass Sie überhaupt (gerade, immer wieder oder immer noch) mit dem Internet verbunden sind. Dann kann es gut und gern sein, dass Sie mit der nächsten Monatsrechnung drei- bis fünfstellige (!) Gebühren verrechnet bekommen.

Damit Sie mit der nächsten Telefonrechnung nicht der Schlag trifft: Eruieren Sie Ihr im Basis-Preis enthaltenes monatliches Datenvolumen. [Anmerkung dazu: Alles unter 500 MB wäre ziemlich praxisuntauglich.] Lassen Sie sich erklären, was es vom Download-Volumen her bedeutet, wenn Sie z.B. die Google-Suche starten, E-Mails mit Attachments abrufen, YouTube-Videos am SmartPhone ansehen oder Ihr SmartPhone als Navigationsgerät benützen. [Wahrscheinlich werden Sie in diesem Moment kreidebleich werden.] Stellen Sie sicher, dass Sie – oder andere Personen, die Ihr SmartPhone benützen – nicht versehentlich Internet-basierte Dienste aufrufen.

Bei fehlendem oder nicht ausreichendem Datenvolumen ist es am besten, wenn Sie die Internet-Verbindung komplett deaktivieren und Ihr SmartPhone nur via WLAN mit dem Internet verbinden. Wie das funktioniert, sollte Ihnen die Service-Abteilung Ihres Mobiltelefonanbieters sagen können. [Wir halten Ihnen die Daumen!] Diese Notabschaltung widerspricht zwar der Idee eines SmartPhones, ist aber oft die einzige Chance, der Kostenfalle SmartPhone zu entrinnen.

Fazit: Nur, wenn Sie einen Vertrag haben, der ausreichend viel oder unbeschränktes Datenvolumen im Grundpreis beeinhaltet, bleibt die Internet-Nutzung von SmartPhones für Otto / Emma NormalverbraucherIn erschwinglich.

Was tun, wenn Sie die Rechnung bereich präsentiert bekommen haben?

Wenn Sie bereits in die Kostenfalle getappt sind, bleiben Ihnen folgende Möglichkeiten: Schriftlich beim Mobilfunkbetreiber anfragen, ob er bereit ist, am Kulanzweg den Rechnungsbetrag zu vermindern bzw. diesen Rechnungsposten komplett fallen zu lassen. Die Chancen, dass Sie damit erfolg haben, sind erfahrungsgemäß sehr gering. Vielleicht hört der Betreiber genauer hin, wenn Sie in Ihrem Schreiben feststellen, dass der Ihnen verrechnete Betrag möglicherweise den Straftatbestand der Wucherei erfüllt. Informationen dazu siehe Stichwort .

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