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Roaming

Telefonieren, SMS-Verschicken und Surfen mit dem Handy innerhalb der EU, in Liechtenstein, Island und Norwegen kostet gleich viel wie zu Hause in Österreich. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen! Vor allem bei Reisen in die Schweiz und nach Großbritannien sollte man sein Handy am besten komplett abschalten, sonst drohen exorbitant hohe Kosten. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fasst zusammen, was man unbedingt beachten sollte, um nicht in Roaming-Fallen zu tappen. Als (internationales) Roaming gelten nur Telefonate, SMS und Datenübertragungen im Ausland, eingewählt in einem Mobilfunknetz des Reiselandes. Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming, vom Ausland nach Österreich aber schon.

Ziemlich ungut ist, dass die neue Verordnung z.B. nicht für die Schweiz und auch nicht für die Türkei gilt – zwei bei ÖsterreicherInnen sehr beliebte Ferien- und Reiseländer. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren, Flugzeugen und außerhalb der EU sollte man die mobile Telefon- und Datenverbindung nicht benutzen (am besten deaktivieren). Ist ein freies WLAN verfügbar, kann man zumindest im Internet surfen bzw. E-Mails lesen und schreiben. Tappt man in die Roaming-Falle, kann das ziemlich kostspielig werden.

Für den Wirkungsbereich der Verordnung gilt prinzipiell der Grundsatz "Roam like at Home": Das bedeutet, dass die im Tarifpaket inkludierten Freieinheiten im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden können. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und MB die gleichen Kosten wie im Inland an; maximal darf der Preis in ein anderes österreichisches Netz, falls dies unterschiedlich verrechnet wird, verrechnet werden.

Bei manchen Tarifen kann es jedoch für Datenroaming Volumenbegrenzungen (sogenannte "Fair Use Limits") geben, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Konsumenten informieren. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken.

Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60,- Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen. In dieser Nachricht steht, was getan werden muss, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.

Die "Fair Use Policy" soll es den Betreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern. Der Anbieter kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von Roaming-Diensten einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich bzw. eine stabile Bindung nach Österreich verlangen. Dieser kann z.B. durch Meldezettel, Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung oder Studiumsbestätigung erfolgen. Wer sich überwiegend (mehr als zwei Monate im Beobachtungszeitraum von vier Monaten) im EU-Ausland aufhält und die SIM-Karte überwiegend im EU-Ausland nutzt, wird vom Betreiber darauf hingewiesen und hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen sein Nutzerverhalten zu ändern, sonst können zusätzliche Kosten anfallen. Dem gleichgestellt sind eine lange SIM-Inaktivität mit vorwiegender oder ausschließlicher Nutzung im EU-Ausland bzw. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden.

Telekomunternehmen können auch Tarife ohne Auslandsnutzung anbieten. Diese SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss darüber, ob Ihr Vertrag Roaming inkludiert.

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