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Telefon / Handy, Mindestvertragsdauer

Die von Ihnen bei Abschluss eines Vertrages mit einer Telefongesellschaft / Mobiltelefongesellschaft vereinbarte Mindestvertragsdauer sieht vor, dass in jedem Fall die Grundgebühr für die angegebene Dauer voll verrechnet wird. Ein unbedacht geschlossener Vertrag mit hoher Grundgebühr stellt daher ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko dar. Tipp: Schließen Sie nur Verträge ab, die jederzeit kündbar sind oder eine Mindestvertragsdauer vorsehen, die sie voll akzeptieren können. Eine Mindestvertragsdauer, die über einem Jahr liegt, ist aus unserer Sicht abzulehnen.

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