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Unfall / Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall empfiehlt sich folgende Vorgangsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit bzw. rechtliche Verbindlichkeit; Rechte und Pflichten der Unfallbeteiligten):

  • Einschalten der Warnblinkanlage.
  • Anziehen der Warnschutzweste.
  • Ausschau halten, ob ein sicheres Aussteigen aus dem Fahrzeug gewährleistet ist.
  • Aussteigen.
  • An unübersichtlichen Stellen, bei schlechten Sichtverhältnissen usw. Absichern der Unfallstelle (Pannendreieck genügend weit vor der Unfallstelle aufstellen; steht das verunfallte Fahrzeug rechts, am rechten Straßenrand, steht es links, in der Mitte der linken Spur). Nicht oder schlecht abgesicherte Unfallstellen können eine Schadensanspruchminderung und/oder Verwaltungsstrafen zur Folge haben.
  • Bei sichtbarem oder vermutbarem (Jammern, Klagen, an den Kopf greifen usw.) Personenschaden: leisten, eventuell die Rettung verständigen, dann die Polizei*.
  • Ein Blechschaden kann auch ohne Polizei geregelt werden. Gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Schuldfrage oder bezüglich der Identität von beteiligten Lenkern, ist ein Beiziehen der Polizei* empfehlenswert.
  • Feststellung des Sachverhaltes und ausfüllen der Unfallskizee / des Unfallberichtes (Fahrtrichtung, Straßenverlauf, Stelle des Zusammenstoßes, Endposition der Fahrzeuge, Länge und Verlauf von Bremsspuren sowie die Lage von Splittern und Schmutzspuren sollten in der Unfallskizze enthalten sein; am besten, Sie verwenden ein entsprechendes Unfallformular [Europäischer Unfallbericht]). Jede beteiligte Person ist aussagepflichtig. Haben Sie das Gefühl, unter Schock zu stehen, sollten Sie mit Ihrer Aussage jedoch zuwarten, bis Sie sich wieder erfangen haben. Die beteiligten LenkerInnen können den Unfallbericht unterschreiben, sind dazu aber nicht verpflichtet. Jeder Lenker / jede Lenkerin kann auch sein / ihr eigenes Unfallprotokoll verfassen.
  • Unfallstelle abmessen; falls möglich, fotografieren.
  • Zeugen um deren persönliche Daten bitten (Name, Adresse).
  • Falls möglich, den Weg für den Verkehr wieder frei machen.

* Die Unfallmeldegebühr an die Exekutive sowie die Gebühr für das Ausfassen eines Unfallprotokolls beträgt derzeit (2008) 36,– Euro. Diese Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Polizeit den Unfall nicht aufnimmt (sogenannte Blaulichtsteuer).

Wichtige Notrufe

  • ADAC innerhalb Deutschlands: 0 180 / 222 22 22, über Handy (alle Netze): 22 22 22
  • ADAC in Österreich: 0043 / 1 / 251 20 60
  • ARBÖ: 123
  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Rettung: 144
  • ÖAMTC-Pannenhilfe und Abschleppdienst: 120

Siehe auch

Neu und aktuell

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