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Pilze / Speisepilze

Das Sammeln von Pilzen Genusszwecken ("Schwammerln suchen") sollte mit Vernunft und Bedacht betrieben werden. Vernunft bedeutet: Auf das Wissen Erfahrener zurückgreifen, die eigenen Grenzen erkennen, Risken abschätzen lernen, im Zweifelsfall verzichten können. Bedacht heißt: das fragile Gleichgewicht der Natur bewahren; die Verantwortung einbedenken, die man anderen Generationen und anderen Geschöpfen gegenüber hat.

Vom Sammeln und Aufbewahren, bis hin zum Zubereiten: Kaum ein anderes Lebensmittel verlangt dem Menschen mehr Wissen, Erfahrung, Ethik, Einschätzung des richtigen Zeitpunktes und Kunstfertigkeit beim Kochen ab als Speisepilze. Auch die Verträglichkeit für das Individuum – sowohl was die Zubereitungsart anbelangt, als auch bezüglich der Menge – muss von Pilzart zu Pilzart vor dem Verzehr richtig eingeschätzt werden, damit ein Pilzgericht zur kulinarischen Freude wird.

Giftig oder ungiftig?

Schwammerlsuchen und Umwelt

Wenn man bestimmte Regeln einhält und die Waldfrüchte im Einklang mit dem Ökosystem Wald sammelt, ist nichts gegen das Schwammerlsuchen einzuwenden. Man sollte Pilze immer abschneiden (nicht ausreißen), grob putzen und die Reste im Wald liegenlassen, denn so können sich neue Pilzfäden, das sogenannte Myzel, bilden. Dass man sich entsprechend umsichtig im Wald verhält, versteht sich von selber. "Besonders schlimm ist es, wenn Schwammerlsucher konzentriert ganze Waldgebiete plündern. Dies führt zu einer nachhaltigen Störung des Ökosystems Wald", betont Dipl.-Ing. Felix Montecuccoli, der Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich ().

Bestimmte Sorten wie zum Beispiel Eierschwammerl, Steinpilze und Herrenpilze zählen zu den beliebtesten Speisepilzen. Dass diese auch geschützt sind, wissen die Wenigsten. So gibt es je nach Bundesland bestimmt Regelungen, die vorgeben, wann diese genau gepflückt werden dürfen. Der Parasol hingegen zählt zu den nichtgeschützten Pilzen.

Grundsätzlich gilt beim Schwammerlsuchen: Alles mit Maß und Ziel. Pro Person und Tag dürfen maximal zwei Kilogramm Pilze aus dem Wald mitgenommen werden. Aber Achtung, Pilzesammeln ist nicht überall erlaubt. Denn Waldbesitzer haben die Gesamtverantwortung für den Wald und daher auch das Recht, Schwammerlsuchen in bestimmen Regionen zu verbieten. Besonders die kommerzielle Pilzernte bedarf einer Bewilligung durch den Grundeigentümer. "Es sollte für jeden Schwammerlsucher Ehrensache sein, sich an die vorgegebenen Regeln zu halten und nur geringe Mengen für den Eigenbedarf mit nach Hause zu nehmen”, so Montecuccoli, „denn die Pilze gehören zum Wald und dürfen nicht ausgerottet werden."

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