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Gebührenbefreiung ORF Beitrag samt Abgaben

Ein Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag samt möglichen Abgaben kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden. Auch eine Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten (ehemals Telefonbefreiung) und eine Befreiung der EAG-Kosten kann bei der ORF-Beitrags Service GmbH beantragt werden.

Detailinformationen, Voraussetzungen und Formular

Detailinformationen und Voraussetzungen zur Befreiung (Checkliste), das aktuelle Formular, die aktuellen Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens usw. finden Sie auf der Homepage des ORF-Beitrags Service unter https://orf.beitrag.at. Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie auch unter:

ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien
Service-Hotline: 0810 / 00 10 80 (Mo-Fr 7 bis 19 Uhr)
E-Mail: service@orf.beitrag.at
Live-Chat:

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