Kurzparkzone / Kurzparkzonen Wien
Seit März 2022 gilt in Wien – mit einigen Ausnahmen – in allen Bezirken eine flächendeckende Kurzparkzone. Sie sind gut für Anrainer, die ein Parkpickerl haben. Auch wurden dadurch deutlich mehr Parkmöglichkeiten geschaffen – das freilich hat für Gäste der Stadt seinen Preis. Ob Parkgarage, Parkschein oder Handy-Parken (siehe www.handyparken.at), ein Wien-Besuch kommt Autofahrern teuer. Beste Konsequenz: auf öffentliche Verkehrsmitte umsteigen. Tages-, Wochen-, Monats- und vor allem die Jahreskarten für das Wiener Straßenbahn-, Bus- und U-Bahnnetz haben ein überaus faires Preis-/Leistungsverhältnis. Kurzparkscheine gibt es bei den Autofahrerclubs, Vorverkaufsstellen der Wiener Verkehrsbetriebe, Trafiken, Tankstellen, Wiener Bahnhöfen und Banken. Registrierte Nutzer können auch per SMS die Parkgebühr entrichten (siehe www.handyparken.at).
In Kurzparkzonen müssen ausgefüllte Kurzparkscheine auf das Armaturenbrett gelegt werden. Maximale Parkdauer: 2 Stunden; dann muss das Fahrzeug an einen anderen Ort gebracht werden. Ausnahme: Wenn Sie sich auf www.handyparken.at registriert haben und Ihre Parkgebühr elektronisch entrichten. Voraussetzung für das Registrieren: eine Kreditkarte.
- Untenstehende Angaben zu den Kurzparkzonen und Geschäftsstraßen sind ohne Gewähr. Korrekturwünsche bitte an hollinek@50plus.at. Vielen Dank!
15 Minuten Kurzparken frei
Gebührenfreie Parkscheine (Fünfzehn-Minuten-Parkscheine) sind bei der Stadthauptkasse bzw. Stadtinformationszentrum (1010 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 1, Eingang: Rathaus) und bei den Bürgerdienststellen der Magistratischen Bezirksämter erhältlich. Anmerkung: Diese Scheine dürfen nicht mit kostenpflichtigen Kurzparkscheinen kombiniert werden. Es ist nicht gestattet, mehrere 15-Minuten-Gratisparkscheine hintereinander zu verwenden.
Ausnahmen bei den flächendeckenden Kurzparkzonen
14. Bezirk:
- Mauerbachstraße nach der Hohe-Wand-Wiese (Steinbachtal)
- Wolfersberg: Gebiet, das durch Mauerbachstraße, Hauptstraße, Linzer Straße, Bujattigasse, Hüttelbergstraße, Knödelhüttenstraße abgegrenzt wird
17. Bezirk:
- Oberer Heuberg: Gebiet, das im Osten von Andergasse, Wallishaussergasse, Pointengasse, Trimmelgasse, Promenadegasse, Luchtengasse, Neuwaldegger Straße begrenzt wird
21. Bezirk:
22. Bezirk:
- Im Bereich der Donauinsel wird das Gebiet der Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg (in Verlängerung ab dem Ölhafen als Finsterbuschstraße geführt) inklusive Dechantweg befreit. Spezielle Regelung mit Kurzparkzone zwischen 8.00 und 11.00 Uhr.
23. Bezirk:
- Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße (nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen)
- Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben
Offizielle Geschäftsstraßen
Ab 1. Oktober 2012 sind folgende Straßen als offizielle Geschäftsstraßen deklariert:
- Alser Straße
- Aspernbrückengasse
- Erdbergstraße zwischen Apostelgasse und Lechnerstraße
- Fasangasse zwischen Rennweg und Mohsgasse
- Hernalser Hauptstraße zwischen Gürtel und Güpferlingstraße
- Hütteldorfer Straße zwischen Schweglerstraße und Leyserstraße
- Hütteldorfer Straße von Ameisgasse bis Ameisbachzeile
- Hütteldorfer Straße von Mitisgasse bis Linzer Straße
- Jörgerstraße
- Josefstädter Straße
- Kalvarienberggasse zwischen Geblergasse und Antonigasse
- Klosterneuburger Straße von Wallensteinstraße bis Gerhardusgasse
- Landstraßer Hauptstraße von Vorderer Zollamtsstraße bis Juchgasse
- Lerchenfelder Straße
- Linke und Rechte Wienzeile von Getreidemarkt bis Kettenbrückengasse, jedoch nur marktseitig
- Linzer Straße zwischen Johnstraße und Ameisgasse
- Linzer Straße auf Seite der geraden Ordnungsnummern von Mitisgasse bis Zehetnergasse
- Linzer Straße von Zehetnergasse bis Kefergasse
- Linzer Straße vor Ordnungsnummer 309 bis 325
- Linzer Straße vor Ordnungsnummer 367 bis 369
- Mariahilfer Straße zwischen Getreidemarkt und Anschützgasse
- Märzstraße zwischen Schweglerstraße und Huglgasse
- Meidlinger Hauptstraße
- Neubaugasse
- Neulerchenfelder Straße
- Niederhofstraße zwischen Meidlinger Hauptstraße und Aßmayerg.
- Nisselgasse
- Ottakringer Straße zwischen Gürtel und Weinheimergasse
- Praterstraße von Aspernbrückengasse bis Praterstern
- Rauchgasse / Pohlgasse zwischen Ruckergasse und Vivenotgasse
- Reinprechtsdorfer Straße
- Sechshauser Straße zwischen Gürtel und Grimmgasse
- Taborstraße von Oberer Donaustraße bis Heinestraße
- Thaliastraße zwischen Gürtel und Montleartstraße
- Tivoligasse / Reschgasse zwischen Ignazgasse und Tanbruckgasse
- Wallensteinstraße von Brigittenauer Lände bis Wallensteinplatz
- Wiedner Hauptstraße vom Karlsplatz bis Johann-Strauß-Gasse
Garagen und Handyparken
Siehe auch