Seit einigen Jahren gibt es neue Regelungen zu den Kurzparkzonen in Wien. Sie sind gut für Anrainer, die ein Parkpickerl haben. Auch wurden dadurch deutlich mehr Parkmöglichkeiten geschaffen – das freilich hat für Gäste der Stadt seinen Preis. Ob Parkgarage, Parkschein oder Handy-Parken (siehe www.handyparken.at), ein Wien-Besuch kommt Autofahrern teuer. Beste Konsequenz: auf öffentliche Verkehrsmitte umsteigen. Tages-, Wochen-, Monats- und vor allem die Jahreskarten für das Wiener Straßenbahn-, Bus- und U-Bahnnetz haben ein überaus faires Preis-/Leistungsverhältnis.
Zu Ärgernissen führt das neue "System" der "flächendeckenden Kurzparzonen". Wer die blauen "ZONE"-Markierungen auf den Straßen übersieht bzw. sich vorher nicht schlau gemacht hat, wo und wie genau die gelten, bekommt ein Strafmandat oder findet sein Auto nicht mehr, weil abgeschleppt. Vorsichtige füllen "auf Verdacht" einen Kurzparkschein aus und schenken damit hin und wieder der Stadt Wien ihr sauer verdientes Geld.
Kurzparkscheine gibt es bei den Autofahrerclubs, Vorverkaufsstellen der Wiener Verkehrsbetriebe, Trafiken, Tankstellen, Wiener Bahnhöfen und Banken. Registrierte Nutzer können auch per SMS die Parkgebühr entrichten (siehe www.handyparken.at).
In Kurzparkzonen müssen ausgefüllte Kurzparkscheine auf das Armaturenbrett gelegt werden. Maximale Parkdauer: 2 Stunden; dann muss das Fahrzeug an einen anderen Ort gebracht werden. Ausnahme: Wenn Sie sich auf www.handyparken.at registriert haben und Ihre Parkgebühr elektronisch entrichten. Voraussetzung für das Registrieren: eine Kreditkarte.
Gebührenfreie Parkscheine (Fünfzehn-Minuten-Parkscheine) sind bei der Stadthauptkasse bzw. Stadtinformationszentrum (1010 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 1, Eingang: Rathaus) und bei den Bürgerdienststellen der Magistratischen Bezirksämter erhältlich. Anmerkung: Diese Scheine dürfen nicht mit kostenpflichtigen Kurzparkscheinen kombiniert werden. Es ist nicht gestattet, mehrere 15-Minuten-Gratisparkscheine hintereinander zu verwenden.
In den Bezirken 10 Favoriten, 11 Simmering, 13 Hietzing, 19 Döbling, 21 Floridsdorf, 22 Donaustadt und 23 Liesing gibt es vorerst keine flächendeckenden Kurzparkzonen. Hier darf weiterhin rund um die Uhr frei geparkt werden.
Fläche: 1 Innere Stadt, 2 Leopoldstadt, 3 Landstraße, 4 Wieden, 5 Margareten, 6 Mariahilf, 7 Neubau, 8 Josefstadt, 9 Alsergrund (jeweils der gesamter Bezirk). Parkzettelpflicht an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9.00 bis 22.00 Uhr. Samstag und Sonntag darf man gebührenfrei parken, außer die Straßenschilder fordern etwas anderes. Maximale Parkdauer: 2 Stunden. Anmerkung: Diese Regelung gilt auch für 20 Brigittenau.
Fläche: innerhalb der Bezirksgrenzen und den Straßenzüge Altmannsdorfer Straße, Dr. Boehringer-Gasse / Belghofergasse. Die Altmanndorfer Straße bzw. Dr. Boehringer-Gasse / Belghofergasse selbst liegen aber außerhalb der Kurzparkzone. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 12 Meidling.
Fläche: zwischen dem Wienfluss und der ÖBB-Trasse ab der Bergmillergasse, weiters Flächen, die an den 15. und 16. Bezirk angrenzen (bei der Maroltingerstraße / Leyserstraße / Ameisgasse); weiters um den Bahnhof Hütteldorf im Bereich westlich des Hanappistadions (Bergmillergasse / Linzerstraße / Bahnhofstraße / Keißlergasse).
Nach der Erweiterung: Deutschordenstraße von Hadikgasse bis Keißlergasse, Keißlergasse, Bergmillergasse, Hüttelbergstraße von Linzer Straße bis Freyenthurmgasse, Freyenthurmgasse, Rosentalgasse von Freyenthurmgasse bis Dehnegasse, Dehnegasse von Rosentalgasse bis Sanatoriumstraße, Sanatoriumstraße von Dehnegasse bis Bezirksgrenze zum 16. Bezirk.
Die "Grenzstraßen" selbst sind aber nicht Teil der bewirtschafteten Zone. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 14 Penzing.
Fläche: gesamter Bezirk. Die Kurzparkzone rund um die Stadthalle gilt jedoch von Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 18.00 bis 22.00 Uhr. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 15 Rudolfsheim-Fünfhaus.
Fläche: alles bis zur westlichen "Grenze" Montleartstraße / Ottakringer Straße / Sandleitengasse. Achtung: Im Gegensatz zu anderen Bezirken sind diese "Grenzstraßen" sehr wohl Teil der Kurzparkzone. [Alles andere wäre ja viel zu einfach gewesen, Anm.d.Red.] Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 16 Ottakring.
Nach der Erweiterung: Die bisherige Gebietsgrenze sowie die Bezirksgrenzen zum 14. und 17. Bezirk bis Johann-Staud-Straße und Savoyenstraße. Alle Grenzstraßen, mit Ausnahme der Savoyenstraße, werden bewirtschaftet.
Fläche: die äußere Grenze der flächenden Kurzparkzone im 17. Bezirk bilden Sandleitengasse, Güpferlingstraße, Alszeile, Leopold-Kunschak-Platz, Richthausenstraße, Lidlstraße und die Grenze zum 18. Bezirk. Achtung: Auch hier sind die genannten Straßenzüge in die Kurzparkregelung inkludiert. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 17 Hernals.
Nach der Erweiterung: bisherigen Gebietsgrenze sowie Bezirksgrenze zum 16. Bezirk von Güpferlingstraße bis Savoyenstraße; Eselstiege; Franz-Glaser-Gasse; Andergasse; Wallishaussergasse; Pointengasse von Rudolf-Bärenhart-Gasse bis Heuberggasse; Rudolf-Bärenhart-Gasse; Heuberggasse von Pointengasse bis Trimmelgasse; Trimmelgasse; Promenadegasse; Luchtengasse; Waldegghofgasse; Ing.-Körner-Gasse; Leopold-Stockert-Platz im Zuge Ing.-Körner-Gasse; Julius-Berger-Gasse; Rosenweg; Dornbacher Straße von Waldegghofgasse bis Neuwaldegger Straße; Neuwaldegger Straße von Dornbacher Straße bis Exelbergstraße; Höhenstraße von Neuwaldegger Straße bis Artariastraße; Artariastraße; De-Quer-Gasse; Die Sackgassenbereiche Klampfelberggasse, Kreuzwiesengasse und Paul-Konrath-Gasse; Dornbacher Straße von Waldegghofgasse bis Zwerngasse; Zwerngasse; Carl-Reichert-Gasse von Zwerngasse bis Stefan-Zweig-Platz; Seemüllergasse; Himmelmutterweg; Alszeile von Himmelmutterweg bis Güpferlingstraße; Güpferlingstraße. Sämtliche Grenzstraßen werden, sofern eine Fahr- und Parkmöglichkeit besteht, bewirtschaftet.
Seit 5. September 2016 gilt auch in 18 Währing eine flächendeckende Kurzparkzone. Zeit: von 9 bis 19 Uhr. Maximale Parkdauer (gilt für Parkscheine wie auch für Handy-Parken): 3 Stunden. In den ausgewiesenen Geschäftsstraßen Währinger Straße, Teilen der Gentzgasse, Kreuzgasse, Simonygasse und Gersthofer Straße darf man von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr maximal 1,5 Stunden parken. In der Kreuzgasse ist der Samstag von dieser Regelung ausgenommen.
Fläche: gesamter Bezirk. Parkzettelpflicht an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9.00 bis 22.00 Uhr. Samstag und Sonntag darf man gebührenfrei parken, außer die Straßenschilder fordern etwas anderes. Maximale Parkdauer: 2 Stunden. Anmerkung: Diese Regelung entspricht den Bezirken 1 bis 9 (siehe oben). Siehe auch 20 Brigittenau.
Zu wissen, wo es in Wien offizielle "Geschäftsstraßen" gibt, ist nicht nur für jene wichtig, die Einkaufen gehen wollen, sondern auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Parkpickerl bzw. dem richtigen Gebrauch von Parkscheinen. In den offiziellen Geschäftsstraßen gelten andere Regeln als in den flächendeckenden Kurzparkzonen.
Die maximale Parkdauer beträgt hier meist 1,5 Stunden in jener Zeit, die auf den jeweiligen Verkehrsschildern angegeben ist (meistens von Montag bis Freitat von 8.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr). Die Ausnahmeregelungen für die ortsansässigen Betriebe und Einwohner gelten hier nicht.
Ab 1. Oktober 2012 sind folgende Straßen als offizielle Geschäftsstraßen deklariert:
British & American English for pleasure and business: The Cambridge Institute Wien, Mariahilfer Straße 121b, 1060 Wien. Sofort-Info-Service: Tel. 01/5956111. E-Mail: office@thecambridgeinstitute.at. Internet: www.thecambridgeinstitute.at [Werbung/PR]. Siehe auch den Beitrag Englisch Sprachkurse / Englischkurs / Englisch lernen.
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