Im Unterschied zu Betreutem Wohnen, will der immer öfter gebrauchte Begriff "Betreubares Wohnen" signalisieren, dass es sich dabei um eine Wohnform handelt, bei Betreuungsservices zwar prinzipiell angeboten sind, jedoch nur dann gebucht bzw. bezahlt werden müssen, wenn man diese tatsächlich beanspruchen will bzw. muss. Auf der einen Seite steht die Bewahrung von möglichst viel Selbständigkeit, auf der anderen ein Sicherheitsnetz, das einen bei Bedarf gut durchs Leben bringt. Ansprechperson sind im Normalfall sogenqnnte "Alltagsmanagerinnen" bzw. "Alltagsmanager", die den BewohnerInnen von Betreubaren Wohnungen im Bedarfsfall mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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In Zeiten, in denen es einem gut geht, wird man so ziemlich alles selbst erledigen können. Zwingen einem Unbefindlichkeitszuständ, Krankheiten oder das fortgeschrittene Alter dazu, bucht man – zeitlich begrenzt – Hilfestellungen hinzu. Beispiele: Besuchsdienst, Behördengänge, Haushaltshilfe, Wäscheservice, mobile Pflegedienstleistungen aller Art, Essen auf Rädern oder die Installierung eines Hausnotrufsystems (Notrufsystem bzw. Rufhilfe.
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