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Besuchszeiten / Besuchsrecht

Die österreichischen Landesgesetze sehen es vor, dass Bewohnerinnen von Seniorenheimen (gelegentlich auch noch Altenheime genannt) bzw. Pflegeheimen jederzeit Besuche empfangen dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den BesucherInnen um interne (also aus demselben Heim) oder externe (also BesucherInnen von auswärts) handelt. Einzige Beschränkung: Andere BesucherInnen dürfen durch den Besuch nicht gestört werden. Wenn ein Heim bzw. eine Pflegeinstitution bestimmte Besuchszeiten zwingend vorschreibt, entspricht das nicht der Gesetzgebung in Österreich.

Ein gewisser gesetzlicher Spielraum ergibt sich für die Betreiber der Institutionen bei Besuchen während der Nachtstunden. Ist es organisatorisch nicht möglich, zu gewährleisten, dass Mitbewohner durch diese Besuche gestört werden, können sie solche Besuche untersagen bzw. nur über den Weg einer Ausnahmgenehmigung gestatten. Dies betrifft in der Praxis vor allem Besuche in Zweibettzimmern oder Mehrbettzimmern. Bei einigem guten Willen gibt es aber in jedem Haus einen Raum, in dem einander auch während der Nachtstunden interne und externe BesucherInnen treffen können, ohne andere MitbewohnerInnen des Hauses zu stören.

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