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Führerscheinverlust, Österreich

Bei Verlust oder Diebstahl eines muss dies unverzüglich, d.h. bis maximal eine Woche nach dem Ereignis, eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies ist bei jeder Polizeistelle möglich. Diese Anzeige gilt vier Wochen lang als Führerscheinersatz – allerdings nur innerhalb von Österreich. Während dieser Zeit hat man dann die Möglichkeit, einen Duplikatsführerschein zu beantragen. Taucht das Original wieder auf, ist man verpflichtet, das Duplikat wieder abzugeben. Ein Duplikatsführerschein kann auch beantragt werden, wenn der alte Führerschein unleserlich geworden ist oder das Foto nicht mehr entspricht. Der alte Führerschein muss in diesem Fall abgegeben werden.

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