Eine gynäkologische Routinemaßnahme im Sinn von Krebsvorsorge ist der sogenannte PAP-Abstrich. Benannt ist er nach dem griechischen Pathologen George Nicolas Papanicolaou. Mit Hilfe einer Spatel (unter Umständen in Kombination mit einer speziellen Bürste) entnimmt der Gynäkologe / die Gynäkologin aus der Region des Gebärmutterhalses (Portiooberfläche und Zervikalkanal) Schleim, um dann im Labor die darin vorkommenden Zellen auf bösartige Veränderungen hin zu untersuchen. Der Abstrich wird nach der Methode von Papanicolaou eingefärbt, um die Zellveränderungen im Mikroskop besser beurteilen zu können. Auch in der Menopause ist eine jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung notwendig. Ein Ausbleiben der Regel mindert nicht das Krebsrisiko.
Normales Zellbild. Routinekontrolle empfohlen.
Normales Zellbild, jedoch vermehrtes Vorkommen von Entzündungszellen wie zum Beispiel Leukozyten und/oder Mikroorganismen. Routinekontrolle empfohlen.
Zweifelhafter Befund. Schwere entzündliche und degenerative Veränderungen, die eine Unterscheidung zwischen gut und bösartig nicht zulassen. Eine kurzfristige Wiederholung des Abstriches ist notwendig.
Die Zellen der oberflächlichen Gebärmutterhalsschichten weisen Kernveränderungen auf, die auf eine beginnende bösartige Entartung hinweisen. Eine Kontrolle in drei Monaten ist dringend durchzuführen. Bei wiederholt positivem Befund sollte zunächst eine Probenentnahme durch Herauszwicken von Gebärmutterhalsgewebe durchgeführt und bei dann weiterhin bestehendem Verdacht eine Konisation durchgeführt werden.
Nur in einigen wenigen deutschen Bundesländern als Untergruppen ausgewiesen.
Konisation notwendig. Dabei wird in Vollknarkose oder teilweise auch ambulant in lokaler Betäubung ein Gewebekegel aus dem Gebärmutterhals entnommen. Gebärmutter und Gebärfähigkeit bleiben dabei erhalten. Das gewonnene Gewebe wird histologisch aufgearbeitet um herauszufinden, wie tief die bösartigen Veränderungen reichen. Die Konisation hat sowohl diagnostische als auch therapeutische Wirkung. Wenn das Karzinom auf die Schleimhaut begrenzt ist, gilt die Patientin als geheilt.
Entartete Zellen sind auch in Bereichen unterhalb der Grenzschicht der Basalmembran nachweisbar. Es liegt also ein invasives Karzinom vor, das sich im Körper ausbreiten kann. Es kann sowohl in die umliegenden Strukturen einwachsen als auch Tochterabsiedelungen bilden. Eine chirurgische Entfernung von Gebärmutter, Eierstöcken, dem oberen Teil der Scheide und der gebärmutternahen Lymphknoten ist notwendig.
Die Wahrscheinlichkeit, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, steigt mit der Zahl der Sexualpartner. Man weiß heutzutage, dass Gebärmutterhalskrebs durch ein Virus, das sogenannte Human Papilloma Virus, kurz HPV, ausgelöst wird. Unter anderem verursacht es auch die Feigwarzen. Je mehr Geschlechtpartner man im Laufe des Lebens hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit sich anzustecken. Auch mangelhafter Penishygiene des Mannes kann das Infektionsrisiko erhöhen. In Kulturen, in denen Knaben beschnitten werden, tritt Gebärmutterhalskrebs nur sehr selten auf.
Auch bei Stimulation mit einem Vibrator oder mit dem Finger (siehe auch den Beitrag Selbstbefriedigung) sollte nicht nur im Sinne einer Krebsvorsorge auf Hygiene geachtet werden.
Das empfohlene Intervall für Vorsorgeabstriche ist einmal pro Jahr; ab PAP II sollte der Abstrich halbjährlich durchgeführt werden.
Ein positiver Befund– also gefundene Zellveränderungen – sollte nicht gleich beunruhigen oder gar schockieren. Erst eine Kontrolluntersuchung bzw. eine Prüfung des Feingewebes sichert oder widerlegt ein PAP-Test-Ergebnis. Gebärmutterhalskrebs hat große Heilungschancen.
Gegen die HPV-Infektion gibt es eine Schutzimpfung – die im Moment leider noch recht teuer ist. Es ist sinnvoll, Mädchen noch vor Aufnahme der Sexualaktivität zu impfen. Aber auch die Impfung von bereits sexuell aktiven Frauen macht Sinn, um einer Infektion vorzubeugen. Man erhofft sich dadurch einen drastischen Rückgang der Gebärmutterhalskrebserkrankungen.
Lektorat dieser Seite durch
Dr. med. Simone Höfler-Speckner
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