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Ei / Bio Eier

Hühnereier enthalten hochwertige , und fettlösliche . Entgegen früherer Lehrmeinung hat der Verzehr oder Nichtverzehr von Eiern keine bedenklichen Auswirkungen auf den . Im Übermaß genossen, können Sie jedoch verursachen. In Speisen finden Eier auf dreierlei Weise Verwendung: mit kompletter Ei-Inhalt, nur das Eiklar (oft zu "Schnee" geschlagen) oder nur der Dotter.

Wenn man es noch nie gemacht hat, ist es gar nicht so selbstverständlich, wie man Eiklar und Dotter trennen kann. Hier eine Anleitung für Anfäger und Anfängerinnen:

  • das Ei am Eiäquator an einem Topfrand aufschlägt,
  • die beiden Hälften schnell waagrecht hält,
  • die Hälfte mit nur Eiklar in eine Schüssel leert,
  • dann über der Schüssel die Hälfte mit dem Dotter so in die leer gewordene Eischalenhälfte gießt, dass möglichst viel Eiklar in die Schüssel abfließt.
  • Diesen Vorgang so lange wiederholen, bis nur noch hauptsächlich Dotter in der Schale übrigbleibt.

Eier und Tierschutz

Unter den vom Menschen gehaltenen Nutztieren sind unter den bedauernswertesten. "Normalerweise" (leider immer noch!) werden Tausende Hühner auf engstem Raum und/oder in engen Käfigen gehalten. Erkranken sie, verwehrt man ihnen bis zum qualvollen Tod jegliche Behandlung.

Löbliche Ausnahme: Hühnerhaltung, bei der die Tiere maximale Freiräume und Rückzugsräume haben, im Staub scharren können und nach biologischen Grundsätzen ernährt werden. Unser Aufruf an alle Konsumenten von Eiern und Produkten, die Eier enthalten: Kaufen Sie nur Eier aus biologischer Landwirtschaft und nur Eier aus Freilandhaltung (Bodenhaltung allein ist entschieden zu wenig)! Wer einen Garten hat, mag sich vielleicht über das Abenteuer wagen.

Biohaltung bezeichnet der Ei-Stempel mit einer "0" vor der Herkunftslandbezeichnung. Die Nummer danach ist die "Landwirtschaftliche Betriebsnummer". Die Abkürzung "MHD" steht für "Mindeshaltbarkeitsdatum".

Bio-Eier

Im "Codex alimentarius Austriacus", dem , wird bezüglich "Hühnereiern aus biologischer Landwirtschaft" Untenstehendes festgehalten (Auszug aus Kapitel A8 "Landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Landbau und daraus hergestellte Folgeprodukte", Teilkapitel B: "Landwirtschaftliche Produkte tierischer Herkunft"; die Wiedergabe des Textes erfolgt ohne Gewähr):

Künstliche Dauerbeleuchtung wird nicht angewendet, vielmehr wird eine Nachtruhe von mindestens 8 Stunden eingehalten. Eine Haltung ohne Sitzstangen, Legenester und Scharraum (z.B. Käfighaltung) wird nicht durchgeführt. Die Legehennen werden in Boden- oder Freilandhaltung gehalten.

Bodenhaltung: Mindestens ein Drittel der Stallbodenfläche sind eingestreut (Scharraum). Im Stall sind Sitzstangen (mindestens 20 Zentimeter je Henne) erhöht montiert. An Legenestern ist ein Einzelnest pro 5 Hennen oder ein Gruppennest von 1 Quadratmeter pro 50 Hennen vorgesehen. Mindestens 1 Quadratmeter pro 5 Hennen ist in Form eines befestigten Auslaufes 8 Stunden tagsüber an 200 Tagen pro Jahr uneingeschränkt zugänglich.

Freilandhaltung: Als Freilandhaltung gilt eine Bodenhaltung nur dann, wenn eine zum größten Teil bewachsene Auslauffläche von mindestens 10 Quadratmeter je Henne tagsüber für die Tiere uneingeschränkt zugänglich ist.

Nähere Angaben zu den lieferbaren Kapiteln und Teilkapiteln des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex alimentarius Austriacus) erhalten Sie beim Verlag Brüder Hollinek.

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