Nicht nur Gewerbetreibende, Landwirte, Freiberufler usw. müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dies betrifft auch Personen, die pro Jahr mehr als einen bestimmten, vom Finanzamt festgesetzten Betrag aus nichtlohnsteuerpflichtiger Tätigkeiten beziehen; die zwar nichtselbständig beschäftigt sind, aber in mehreren Dienstverhältnisse gleichzeitig stehen; die einen Nebenverdienst beziehen, der höher als die diesbezügliche Freigrenze ist; die den Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag unrechtmäßig zum Abzug gebracht haben; die vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung aufgefordert werden.
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