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Todsünden

Nach dem wird Todsünde wie folgt definiert (Absatz Nummer 1874): "Wer sich absichtlich, das heißt mit Wissen und Willen zu etwas entscheidet, das dem göttlichen Gesetz und dem letzten Ziel des Menschen schwer widerspricht, begeht eine Todsünde. Diese zerstört in uns die göttliche Tugend der Liebe, ohne die es keine ewige Seligkeit geben kann. Falls sie nicht bereut wird, zieht sie den ewigen Tod nach sich."

Diese Formulierung lässt einen Interpretationsspielraum zu. Im Wissen, dass Gott ein guter Gott, ja die Liebe ist, dürfen wir darauf vertrauen, dass diese Barmherzigkeit auch die Auslegung solcher menschlicher Verdichtungen umfasst. Vereinfacht ausgedrückt, mag eine Todsünde also eine Handlung sein, zu der man sich ganz bewusst entschließt, obwohl man sehr genau weiß, dass sie grundfalsch ist und einen groben Verstoß darstellt.

Das eigene Gewissen spielt dabei also eine entscheidende Rolle. Die Entscheidung wider das eigene Gewissen schafft die Trennung von Gott. Das heißt, es ist niemals Gott der uns für unsere Taten verdammt, sondern wir selbst sind es, die uns dadurch der Liebe Gottes versagen. Das dabei Empfundene kann in voller Erkenntnis der Liebe Gottes zu Höllenqualen führen. Und: Umkehr und Reue sind Zeit unseres Lebens immer möglich.

Alte Lasterkataloge, die detailgenau Todsünden auflisten, haben nur geschichtlichen und/oder literarischen Wert (z.B. die im Mittelalter aufgezählten sieben Todsünden Hochmut, Neid, Trägheit, Zorn, Habgier, Völlerei und Wollust).

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