Die Hauptaufgabe eines Verlages ist die Veröffentlichung von Druckerzeugnissen und elektronischen Medien (CD-ROM, elektronische Bücher, Hörbücher usw.) sowie die Informationsvermittlung via Internet. Der Verlag schließt mit Autoren, Komponisten, Fotografen usw. einen Autorenvertrag, der in den wesentlichen Punkten das Autorenhonorar, die Gültigkeitsdauer, Übersetzungsrechte und Verwertungsrechte sowie das Vorgehen bezüglich einer Neuauflage regelt. Während das Urheberrecht untrennbar mit dem Autor verbunden bleibt, geht das Copyright (Vervielfältigungsrecht) auf den Verlag über.

Bücher, die ein Autor ohne die Dienste eines Verlages vertreibt, gelten als "im Eigenverlag" erschienen. Das Copyright verbleibt in diesem Fall beim Autor. Im Autorenvertrag sichert sich der Verlag ab, ob der Autor die Urheberrechte und Vervielfältigungsrechte anderer Autoren und Verlage respektiert hat (wissenschaftliche Erkenntnisse, Textpassagen aus anderen Werken, Bilder, Kartenmaterial, Tabellen, Grafiken, Cartoons, Notenbeispiele usw.). Wichtig in diesem Zusammenhang: Auch Inhalte, Bilder, Tondateien, Programme aus dem Internet fallen unter die Copyright-Bestimmungen (auch internationales Recht).
Das fertige Werk (heutzutage meist extern hergestellt) vertreibt ein Verlag direkt oder über den Buchhandel. Wesentliche Aufgabengebiete dabei: Marketing, Werbung, PR, Platzierung von Rezensionen in Zeitschriften, Verlagsstände auf Buchmessen, Besuche der Buchhandlungen durch Verlagsvertreter usw.

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