Lenker, die mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt werden, riskieren neben einer Geldstrafe auch den Entzug des Führerscheins und einen Eintrag im Führerschein-Vormerksystem. Für Probeführerscheinbesitzer sowie Lkw- und Busfahrer liegt die Promillegrenze bereits bei 0,1 Promille. Unterhalb der 0,5 Promille-Grenze bleibt, wer 0,3 Liter Bier (ein "Seiterl" bzw. "kleines Bier") oder ein Achterl Wein zum Essen trinkt und danach eine Wartezeit von zumindest einer Stunde einhält. Auf hochprozentige Getränke (z.B. Schnaps) sollte auf jeden Fall verzichtet werden. Achtung: Auch am Folgetag einer Alkoholisierung können noch beträchtliche Restmengen von Alkohol im Blut nachgewiesen werden.
Hier gelten nationale Bestimmungen die von 0,0 Promille (Kroatien, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn), über 0,2 Promille (Estland, Norwegen, Polen, Schweden), 0,5 Promille (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Littauen, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Portugal, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern und andere), bis 0,8 Promille (Großbritannien, Irland, Luxemburg, Malta) reichen. Die Strafbestimmungen sind vielfältig und können sehr drastisch ausfallen (bis zur Konfiskation des Fahrzeugs).
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