www.50plus.at

Blogs 50plus Facebook Suche E-Privacy Info Menü

MENU

Halal

Ähnlich den jüdischen Vorschriften für koscheres Essen, Trinken und Handlungsweisen, werden bei Muslimen Lebensmittel und Handlungen definiert, die "halal" sind, also glaubenskonform mit islamischen Vorschriften. Vom Arabischen ins Deutsche übersetzt, heißt "halal" ganz einfach "erlaubt" bzw. "rein". Unreine bzw. unerlaubte Nahrungsmittel gelten als "haram". Beide Begriffe werden auch auf andere Dinge und Handlungsweisen bezogen (z.B. Hygieneartikel, Kosmetika oder Glücksspiele).

Einige Grundregeln dazu: Generell sind alle Speisen erlaubt, außer solchen, die ausdrücklich im Koran oder in der Sunna (das ist die glaubensjuristische islamische Traditionswissenschaft) verboten sind. Zu den verbotenen Speisen zählt Fleisch von Tieren, die eines natürlichen Todes verendet sind, Schweinefleisch, Fleisch von fleischfressenden Tieren mit Fangzähnen, Raubvogelfleisch, Fleisch von Gifttieren, Schädlingen, Opfertiere nichtislamischer Religionen und generell jedes Fleisch, dass nicht halal-konform und/oder durch einen Nicht-Moslem geschlachtet wurde.

Deutscher Begriffe für eine halal-konforme Schlachtung: schächten bzw. Schächtung. Während des Tötens durch Ausbluten muss zur Wahrung der Halal-Konformität eine Art Gebet gesprochen werden. Übersetzt heißt es: "Im Namen Gottes, und Gott ist größer: Oh Gott, das ist von dir und für dich. Dies geschieht in meinem Namen." Wird die Schlachtung für jemand anderen durchgeführt, wird bei der Namensangabe der Name des Auftraggebers eingefügt.

Ein Spezialfall ist das Thema "Gelatine", da diese aus ausgekochtem Fleisch bzw. Knochen hergestellt wird. Wenn die Halal-Konformität dieser Ausgangsprodukte unbekannt ist, verzichten Muslime "sicherheitshalber" auf deren Konsum. Und weil Gelatine in sehr vielen Produkten enthalten ist, bringt das Muslime hierzulande in eine Bedrängnis bzw. Gewissensnot. Wenn man Glück hat, kann man im Kleingedruckten des Packungstextes von beispielsweise Joghurt, Pudding, Aufstrichen, Cremen, Süßigkeiten, Gummibären und ähnlichem herauslesen, ob der Inhalt "halal" ist. Aufpassen muss man auch bei Fruchtsäften, wenn diese nicht "naturtrüb" sind oder aus einem Konzentrat hergestellt wurden. Dies deshalb, weil bei diesen Säften sehr oft die Fruchtschwebestoffe mit einem Gelatineprodukt aus dem Saft herausgefiltert werden.

Die Firma "Haribo" beispielsweise hat Gummibärchen im Angebot, die klar und deutlich mit "helal" (eine alternative Schreibweise) gekennzeichnet sind. In Deutschland setzt sich immer mehr auch ein Halal-Gütezeichen durch.

Alkohol ist definitiv und konsequent verboten; selbst in kleinsten Dosen – z.B. als Beimengung zu Fruchtsäften, Kompotten, Konfitüren, Süßspeisen und bei Gewürzen, deren Wirkstoffe mittels Alkohol extrahiert wurden. Vegan bzw. vegetarische Nahrung ist generell halal. Ausnahmen: giftige Pflanzen und Pflanzen mit berauschender Wirkung. Auch das von Tabak ist bei Muslimen generell verboten.

Droht man auf der Flucht oder anderswo zu verhungern, gelten diese Speiseregeln nicht. Wie gravierend eine Notsituation ist, kann jeder / jede für sich entscheiden. Dabei ist aber zu bedenken, dass Gott in die Herzen sehen kann. Die überwiegende Zahl der muslimischen Flüchtlinge sieht sich bezüglich der Verfügbarkeit von Essen und Trinken nicht in einer lebensbedrohenden Situation und fühlen sich an die Essensvorschriften des Koran gebunden.

In Österreich kann der Handel Halal-Fleisch und Halal-Fleischerzeugnisse durch die IIDZ-Austria (www.halal-iidz.eu) prüfen lassen. Diese Organisation garantiert nicht nur, dass die Produkte halal sind, sondern auch, dass die Schlachtung und Verarbeitung im Einklang mit der österreichischen Tierschutz-Schlachtverordnung erfolgt ist.

aktuelle Medienliste bei Amazon

Siehe auch

Neu und aktuell

© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2023; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.