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Tschechien

Geschichtliche Bedeutung, bestens erhaltene Kunstschätze und eine sehr gut ausgebaute touristische Infrastruktur machen Tschechien zu einem der attraktivsten Reiseländer in . Und was von großem Vorteil ist: Für Gäste aus dem deutschsprachigen Raum ist die Tschechische Republik bequem und innerhalb kurzer Zeit per Auto, Bus oder Bahn erreichbar. Zu den absoluten Höhepunkten jeder Reise nach Tschechien zählen die Sehenswürdigkeiten und Attraktionen der Hauptstadt , die Städte , , Hradec Kralove / Königgrätz, Jindrichuv Hradec, , die Smetana-Stadt , Policka, und Trebon.

Tschechien 1
Foto © Andreas Hollinek

Eckdaten für die Tschechische Republik

Lage: Mittel-Europa. Entfernung - : 250 Kilometer. Zeitverschiebung gegenüber Mitteleuropa: keine. Einwohner: 10 Millionen. Hauptstadt: . Amtssprache: Tschechisch. Währung: Tschechische Krone (CZK). Internationales Kennzeichen: CZ. .

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Wissenswertes

Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Einige Privatgeschäfte, Hotels sowie Supermärkte (z.B. TESCO) nehmen auch Euro an. Praktisch: Zahlungen via Bankomatkarte werden ebenfalls in Euro abgewickelt.

Bei Autofahrten in der Tschechischen Republik gilt strengstes Alkoholverbot: 0,0 Promille. Werden Sie alkoholisert am Steuer erwischt, drohen hohe Strafen bis hin zum Führerscheinentzug.

Staatliche Feiertage sind der 1. Jänner, der Ostermontag, der 1. Mai (Tag der Arbeit), der 8. Mai (Tag der Befreiung vom Faschismus), der 5. Juli (Hl. Zyrill und Hl. Method), der 6. Juli (Jan-Hus-Tag; siehe auch Stichwort ), der 28. September (Unabhängigkeitstag), der 17. November (Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie), der 24. und 25. Dezember (Weihnachtsfeiertage).

  • Tschechische Botschaft in Österreich: Penzingerstr. 11-13, 1140 Wien. Österreichische Botschaft in Tschechien: Viktora Huga 10, CZ-11121 Prag 5.

Regelungen für den Straßenverkehr

  • ganztags Licht
  • 0,0 Promille Alkohol im Blut
  • Kindersitzpflicht für Kinder unter 1,5 m bzw. unter 36 kg Körpergewicht
  • Fahrradhelm für Fahrradfahrer unter 18 Jahren
  • Blinksignal bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr
  • Blinksignal beim Überholen von Radfahrern
  • Fahrzeugen, die von einer Überholspur auf die Standardspur wechseln, muss Raum gewährt werden
  • Bei Stau besteht für die Autofahrer die Pflicht, in der Straßenmitte eine freie Spur für Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
  • Verbot von Telefonieren am Steuer (inklusive Ohrhörer und Bluetooth-Hörer; einzig das Telefonieren per Freisprecheinrichtung ist erlaubt)
  • Querparken erlaubt, jedoch müssen 3 Meter Fahrbahnbreite erhalten bleiben
  • Verbot von aktiven Radarstörgeräten

Siehe auch

Neu und aktuell

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