Obwohl eine Landmasse zusammen mit Asien, wird Europa für gewöhnlich als eigener Kontinent definiert. Grund dafür sind die historischen, kulturellen und politischen Eigenständigkeiten der europäischen Völker, die in der Vergangenheit klar von den asiatischen Siedlungsgebieten abgrenzbar waren. Die Europa Hymne ist der letzte Satz aus Ludwig van Beethovens 9. Sinfonie Ode an die Freude (Freude schöner Götterfunken).
Das EU-Parlament in Strasbourg (Frankreich). Foto © Andreas Hollinek
Die Europa-Hymne hat die Melodie des von Ludwig van Beethoven komponierten Liedes "Ode an die Freude" (auch als "Freude schöner Götterfunken" tituliert). Sie steht für die Werte "Freiheit", "Frieden" und "Solidarität". Einen offiziellen Text hat sie keinen.
In Europa gibt es derzeit 47 souveräne Staaten, 27 davon sind Mitglieder der Europäischen Union (EU). Die am meisten verwendete Muttersprachen der EU sind Deutsch (20%), Französisch, Englisch, Italienisch und Spanisch. Siehe auch die Beiträge Euro-Länder, Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und Sprachkurse. Info aus aktuellem Anlass zur Brexit Abstimmung: Kurzkommentar und Brexit Datum Großbritannien.
Seit 1. Mai 2004 besteht die Europäische Union aus rund 480 Millionen Menschen in 27 Ländern. Die Gesamtfläche aller EU-Länder beträgt über 4 Millionen Quadratkilometer.
Datum und Zeitpunkt der zweimal jährlich stattfindenden Zeitumstellung von Sommerzeit auf Winterzeit (das ist die Normalzeit) ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt. Die Termine der Zeitumstellung für die kommenden Jahre finden Sie auf
Foto © Andreas Hollinek
Eine der bedeutendsten Auswirkungen des Zusammenschlusses ist das friedliche Zusammenleben der europäischen Völker. Am 12. Oktober 2012 hat die Europäische Union dafür den Friedensnobelpreis bekommen.
In den EU-Staaten gilt das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehr, d.h. mit wenigen Ausnahmen bzw. durch Übergangsbestimmungen geregelt, können Dienstleistungsunternehmer ihr Geschäft in jedem beliebigen EU-Land aufmachen. Dies natürlich unter Einhaltung der nationalen Gewerbeordnungen. Dazu siehe auch die Liste der freien Gewerbe in Österreich und die Liste der reglementierten Gewerbe in Österreich.
Auch unselbständig Tätige können sich innerhalb der EU das Land aussuchen, in dem sie arbeiten wollen. Für einige Länder gelten beschränkende Übergangsregelungen.
Der Personenverkehr innerhalb der EU-Länder ist prinzipiell frei, allerdings gibt es weiterhin Zollkontrollen, vor allem, wenn es um spezielle Güter geht (z.B. Alkohol und Tabak) und bei Grenzübertritt in Länder, die noch nicht dem Schengener Abkommen beigetreten sind.
Ähnliches gilt für den freien Warenverkehr und den freien Kapitalverkehr. Gleichwohl es hier auch noch Ausnahmebestimmungen gibt, geht die Entwicklung in Richtung völlige Liberalisierung innerhalb der Grenzen der Europäischen Union.
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